DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Moderator: suntri
DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Hallo zusammen,
im folgenden ein Link zum Inhaltsverzeichnis der Ende letzten Jahres neu gefassten DIN EN 71-4, die sich mit chem. Experimentierkästen befasst. Die ganze Norm würde leider Geld kosten. Dennoch ist auch nur das Inhaltsverzeichnis schon interessant
http://www.din-spielzeug-spielgeraete.d ... SRVQ*.html
Gruß
Platinboy
im folgenden ein Link zum Inhaltsverzeichnis der Ende letzten Jahres neu gefassten DIN EN 71-4, die sich mit chem. Experimentierkästen befasst. Die ganze Norm würde leider Geld kosten. Dennoch ist auch nur das Inhaltsverzeichnis schon interessant
http://www.din-spielzeug-spielgeraete.d ... SRVQ*.html
Gruß
Platinboy
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Wieso bitte 'leider'? Das gesamte deutsche Normwesen finanziert sich daraus, daß die Verwender Geld dafür zahlen. Könnte man auch anders machen, und es schützt auch nicht davor, daß in den Normenausschüssen massiv Lobbyinteressen vertreten sind. Andererseits verhndert es aber eine Regelungswut in Bereichen, die der Regelung nicht bedürfen- ich erinnere nur mal an die Gurkenverordnung der EU, die einerseits zwar insofern sinnvoll war, als der Handel einheitliche Größenklassen haben wollte, andererseits aber bestimmte kleine oder krumme Sorten nichtmal dann gehandelt werden konnten, wenn es sowohl Produzenten als auch Abnehmer gegeben hätte...Platinboy hat geschrieben:Hallo zusammen,
im folgenden ein Link zum Inhaltsverzeichnis der Ende letzten Jahres neu gefassten DIN EN 71-4, die sich mit chem. Experimentierkästen befasst. Die ganze Norm würde leider Geld kosten. Dennoch ist auch nur das Inhaltsverzeichnis schon interessant
http://www.din-spielzeug-spielgeraete.d ... SRVQ*.html
Gruß
Platinboy
Wie auch immer.
Wenn Du nur recherchieren willst, kannst Du die aktuellen Normen jederzeit in einer der Auslagestellen einsehen. Soweit ich weiß ist das kostenfrei; ob Du Notizen oder gar Kopien machen darfst möchte ich mal vorsichtig anzweifeln... wie gesagt, wer das Zeux aus gewerblichem Interesse braucht, soll dafür den Obulus entrichten- quasi als Lizenzgebühr.
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Wieso bitte 'leider'? Das gesamte deutsche Normwesen finanziert sich daraus, daß die Verwender Geld dafür zahlen. Könnte man auch anders machen, und es schützt auch nicht davor, daß in den Normenausschüssen massiv Lobbyinteressen vertreten sind. Andererseits verhndert es aber eine Regelungswut in Bereichen, die der Regelung nicht bedürfen- ich erinnere nur mal an die Gurkenverordnung der EU, die einerseits zwar insofern sinnvoll war, als der Handel einheitliche Größenklassen haben wollte, andererseits aber bestimmte kleine oder krumme Sorten nichtmal dann gehandelt werden konnten, wenn es sowohl Produzenten als auch Abnehmer gegeben hätte...
Wie auch immer.
Wenn Du nur recherchieren willst, kannst Du die aktuellen Normen jederzeit in einer der Auslagestellen einsehen. Soweit ich weiß ist das kostenfrei; ob Du Notizen oder gar Kopien machen darfst möchte ich mal vorsichtig anzweifeln... wie gesagt, wer das Zeux aus gewerblichem Interesse braucht, soll dafür den Obulus entrichten- quasi als Lizenzgebühr.
Nun ja, das Wort "leider" bezog sich lediglich darauf, dass ich als Laie, der keinerlei kommerzielles Interesse an diesem Text hat, nicht direkt und kostenlos via Internet auf den Text zugreifen kann. Keinesfalls wollte ich die Finanzierung der absolut sinnvollen und notwendigen DIN-Normung kritisieren. Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiss unterliegen Normentexte, die Teil eines Gesetzes oder einer Verordnung sind, wenigstens nicht dem Urheberrecht.
Jedenfalls war das in einigen Fällen mal so. Ich weiß allerdings nicht ob das immer noch gilt - wie gesagt ich bin kein Jurist.
Folglich habe ich angenommen, dass man auf die obige Norm via Internet auch direkt zugreifen kann (wie auf die meisten anderen Gesetze/Verordnungen auch).
Die obige Norm ist jedenfalls Teil einer EU-Verordnung , die es auch im deutschem Recht gibt
Aber der Tipp mit den Auslagestellen ist wirklich gut. Ich werde da mal vorbeischauen wenn ich mal wieder einen Tag Urlaub habe. Handschriftliche Notizen werden die mir da wohl kaum verbieten können. Mal schauen, vielleicht bekomme ich ja sogar eine Kopie. Fragen kostet schießlich nichts
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Nur so am Rande: eine Norm (auch die DIN) ist kein Gesetz. Man muss sich nicht daran halten.
Ciao maibus
Ciao maibus
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Das ist richtig. Allerdings verlangt eine Europäische Verordnung, dass Hersteller von Chemie-Experimentierkästen sich an die DIN/EN 71-4 halten. Und damit hat die Norm wenigstens Verordnungscharakter.Nur so am Rande: eine Norm (auch die DIN) ist kein Gesetz. Man muss sich nicht daran halten.
Ciao maibus
- suntri
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Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Hat jemand aus dem Forum diese Schriften oder Einsicht?
Interessant währen in erster Linie die Kapitel:
- Chemische Stoffe
- Ausstattung
- Behälter und Laborgläser
- Verschlüsse
So könnte man schauen ob Hersteller KOSMOS in der Grenze ist oder ob noch Luft für was grösseres vorhanden ist.
Gruss suntri
Interessant währen in erster Linie die Kapitel:
- Chemische Stoffe
- Ausstattung
- Behälter und Laborgläser
- Verschlüsse
So könnte man schauen ob Hersteller KOSMOS in der Grenze ist oder ob noch Luft für was grösseres vorhanden ist.
Gruss suntri
Gruss suntri
Erkläre es mir, ich werde es vergessen. Zeige es mir, ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun, und ich werde es können. Indisches Sprichwort.
Erkläre es mir, ich werde es vergessen. Zeige es mir, ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun, und ich werde es können. Indisches Sprichwort.
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Ich habe mir jetzt mal die DIN in der mir nächstgelegenen Auslagestelle angesehen. Kopieren war nicht. Trotzdem gibt es einige interessante Erkenntnisse.So könnte man schauen ob Hersteller KOSMOS in der Grenze ist oder ob noch Luft für was grösseres vorhanden ist.
Kurz zusammengefasst: Wer sich einbildet, dass da in nächster Zeit Experimentierkästen rauskommen, die neue Versuche vorstellen, die einen geradezu vom Hocker hauen, der wird wohl enttäuscht werden. Versuche wie z.B. die Synthese von Fluoreszein oder Phenolphthalein, wie sie im C1 oder C2 noch durchgeführt wurden, wird man auch in Zukunft vergessen können.
Die Din enthält gut 50 Substanzen, deren max. Menge in einem Experimentierkasten und deren Gefährdungskennzeichnung.
Von diesen Substanzen hat gut 1/3 keine Kennzeichnungspflicht! Da sind z.B Natriumchlorid und Kupferblech dabei! Die anderen Substanzen dürfen natürlich nicht giftig, sehr giftig oder krebserregend sein oder gar zum Bau von irgendwelchen Explosivkörpern verwendet werden könen. Aber das wird ja, völlig unabhängig von der Din, in diversen anderen Verordungen festgelegt. Kaliumnitrat, Ammoniumdichromat, Borax, Salpetersäure, Resorcin, etc. wird wohl nie wieder sein.
Andere Verbindungen Wie z.B. Kaliumpermaganat oder Glycerin gibt es nur noch verdünnt mit Glaubersalz bzw. Wasser.
An flüssigen Säuren bzw. Laugen sind zusätzlich zu den oben erwähnten Substanzen nur noch Ammoniakwasser, Natronlauge, Salzsäure und Wasserstoffperoxid erlaubt (allerdings nur in fast "homöopatischen" Konzentrationen). Nicht einmal Schwefelsäure gibt es noch.
Weitere Substanzen sind nicht erlaubt, sofern sie eine Gefährdungseinstufung haben
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Zitat: Keinesfalls wollte ich die Finanzierung der absolut sinnvollen und notwendigen DIN-Normung kritisieren. Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiss unterliegen Normentexte, die Teil eines Gesetzes oder einer Verordnung sind, wenigstens nicht dem Urheberrecht.
Jedenfalls war das in einigen Fällen mal so. Ich weiß allerdings nicht ob das immer noch gilt - wie gesagt ich bin kein Jurist.
Folglich habe ich angenommen, dass man auf die obige Norm via Internet auch direkt zugreifen kann (wie auf die meisten anderen Gesetze/Verordnungen auch).
Die obige Norm ist jedenfalls Teil einer EU-Verordnung , die es auch im deutschem Recht gibt
In § 5 UrhG heißt es dazu: Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.
Und zu dem Normencharakter der hier einschlägigen DIN EN 71-4 :2009-12:
EN-Normen sind die klassischen europäischen Normen. Sie waren Gegenstand einer öffentlichen Erhebung, gehen sehr stark ins Detail, wurden durch Abstimmung im Rat angenommen und müssen unverändert in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Sie erhalten somit den Status einer nationalen Norm, was von einer Rücknahme der gegensätzlichen nationalen Normen begleitet wird.
Ich weiß, ich bin hier nicht in einem rechtswissenschaftlichen Forum. Ich schreibe dies auch nur, weil die Fragen hier angeschnitten wurden.
Man könnte sich jetzt lange mit der Sinnhaftigkeit mancher dieser Normen auseinandersetzen (Gurke, Benzin) - aber das bringt wohl kaum etwas. Mit Blick auf die gegenwärtigen Probleme wird es mit Sicherheit weniger dieser Detailverordnungen geben. Allerdings wird auch der Raum für eine Deregulierung vorerst nicht gegeben sein. Doch "nie" würde ich nicht sagen. Und die meisten Chemikalien für die Experimente aus C1, C2 und anderer früherer Werke kann man doch legal erwerben. Aber ich finde es auch schade, dass dadurch alles ziemlich kompliziert wird und viele Jugendliche aus Kostengründen ein Erstkontakt verwehrt bleibt.
Jedenfalls war das in einigen Fällen mal so. Ich weiß allerdings nicht ob das immer noch gilt - wie gesagt ich bin kein Jurist.
Folglich habe ich angenommen, dass man auf die obige Norm via Internet auch direkt zugreifen kann (wie auf die meisten anderen Gesetze/Verordnungen auch).
Die obige Norm ist jedenfalls Teil einer EU-Verordnung , die es auch im deutschem Recht gibt
In § 5 UrhG heißt es dazu: Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.
Und zu dem Normencharakter der hier einschlägigen DIN EN 71-4 :2009-12:
EN-Normen sind die klassischen europäischen Normen. Sie waren Gegenstand einer öffentlichen Erhebung, gehen sehr stark ins Detail, wurden durch Abstimmung im Rat angenommen und müssen unverändert in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Sie erhalten somit den Status einer nationalen Norm, was von einer Rücknahme der gegensätzlichen nationalen Normen begleitet wird.
Ich weiß, ich bin hier nicht in einem rechtswissenschaftlichen Forum. Ich schreibe dies auch nur, weil die Fragen hier angeschnitten wurden.
Man könnte sich jetzt lange mit der Sinnhaftigkeit mancher dieser Normen auseinandersetzen (Gurke, Benzin) - aber das bringt wohl kaum etwas. Mit Blick auf die gegenwärtigen Probleme wird es mit Sicherheit weniger dieser Detailverordnungen geben. Allerdings wird auch der Raum für eine Deregulierung vorerst nicht gegeben sein. Doch "nie" würde ich nicht sagen. Und die meisten Chemikalien für die Experimente aus C1, C2 und anderer früherer Werke kann man doch legal erwerben. Aber ich finde es auch schade, dass dadurch alles ziemlich kompliziert wird und viele Jugendliche aus Kostengründen ein Erstkontakt verwehrt bleibt.
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Genau das dachte ich auch mal und hatte schon vor einiger Zeit diesen Umstand mal hier im Forum vorgestellt, denn diese EN-Normen haben praktisch Gesetzcharakter — wenn sie erst einmal beschlossen werden. Das Problem ist jedoch häufig, dass die Betroffen sich vorher nicht an den Vorschlägen beiteiligen bzw. beteiligt haben oder aber gar nicht zu Rate gezogen werden.Christoph hat geschrieben:Zitat: Die obige Norm ist jedenfalls Teil einer EU-Verordnung , die es auch im deutschem Recht gibt
Schlimm ist auch, dass anscheinend geradezu inkompetente Politiker in diesen Gremien sich von politischen Interessen leiten lassen und nicht von der Vernunft. So einigte man sich z. B. vor Jahren auf die Abschaffung einer Farbkodierung für Blutkonserven — weil man sich auf kein einheitliches Farbsystem einigen konnte! Jede Nation hatte vorher eine eigene, mit teilweise gegensätzlichen Farben und bevorzugte das eigene Farbsystem gegenüber jeder anderen Nation!
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Jetzt brauchen wir nur noch zu warten, bis alle die die nationalen Farbcodes kannten in Ruhestand sind. Dann kann ein neues System eingeführt werden, ohne die Gefahr der Verwechslung.helmut hat geschrieben:Christoph hat geschrieben:Zitat: So einigte man sich z. B. vor Jahren auf die Abschaffung einer Farbkodierung für Blutkonserven — weil man sich auf kein einheitliches Farbsystem einigen konnte! Jede Nation hatte vorher eine eigene, mit teilweise gegensätzlichen Farben und bevorzugte das eigene Farbsystem gegenüber jeder anderen Nation!
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Die Richtlinien und Normen werden allerdings weniger von Politikern erdacht. Es sind eine Menge Juristen in Brüssel, die diese erarbeiten. Ein ehemaliger Kollege von mir hat in Brüssel gearbeitet - und am Ende war er selber frustriert über den Arbeitsstil. Viele Entscheidungsvorlagen sind wirklich auf dem Reißbrett entstanden. Richtig ist allerdings, dass das Wirksamwerden dann durch die Politik erfolgt. Aber jetzt ist ja Herr Stoiber am Schaffen, um wieder zu deregulieren :D
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Ich würde mal sagen, wir müssen genau so lange warten, bis einer dieser Bürokraten oder vielleicht ein bekannter Politiker mal an einer versehentlich verwechselten Blutkonserve stirbt. Dann wird das binnen Wochenfrist und ohne sich wirklich Gedanken darüber gemacht zu haben im Rahmen von sinnlosem Aktionismus sofort eingeführt. Dumm ist bloß, dass bis dahin etliche "Normalverbraucher" diesen tödlichen Weg schon vorher gegangen sein werden.Jetzt brauchen wir nur noch zu warten, bis alle die die nationalen Farbcodes kannten in Ruhestand sind. Dann kann ein neues System eingeführt werden, ohne die Gefahr der Verwechslung.
Re: DIN-Norm chem. Experimentierkästen
Ich halte Angaben im Klartext oder meinetwegen mit geometrischen Symbolen für wesentlich verwechslungssicherer als irgendwelche Farbcodes. Manche Menschen sind farbenblind, manche Druckfarben neigen dazu, einander zu ähneln... man stelle sich vor, eine Klinik bezieht ausnahmsweise Konserven einer anderen Blutbank als der üblichen, und plötzlich sieht 'gelb' nicht mehr gelb aus, sondern orange.
Und bezüglich Urheberrecht: Normen sind eben genau _keine_ Gesetze. Dennoch sind sie frei zugänglich- frei wie in Rede, und sogar frei wie in Bier. Nur eben nicht wie in frei Haus. Als man für die Beschaffung von Informationen noch in jedem Fall Materialkosten zahlen mußte, war das auch kein wirkliches Problem...
Und bezüglich Urheberrecht: Normen sind eben genau _keine_ Gesetze. Dennoch sind sie frei zugänglich- frei wie in Rede, und sogar frei wie in Bier. Nur eben nicht wie in frei Haus. Als man für die Beschaffung von Informationen noch in jedem Fall Materialkosten zahlen mußte, war das auch kein wirkliches Problem...